Ökodesign-Richtlinie

Aktuelle Vorschrift zur Infrarotheizung

Seit 1.7.2025 gelten besondere Bedingungen, wenn eine Infrarotheizung im Wohngebäude für die Herstellung oder Aufrechterhaltung eines angenehmen Temperaturniveau verwendet wird.

Dies ist in der ErP Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 definiert.

Seit 1.7.2025 wurde die Verordnung neu überarbeitet (Verordnung (EU) 2024/1103).

hier der Link zur Verordnung:

 


Öko-Design-Richtlinie ErP Verordnung (EU) 2024/1103

Wenn die Infrarotheizungen im Innenraum für die Herstellung oder Aufrechterhaltung eines angenehmen Temperaturniveau verwendet wird, so ist diese nur mit einer ökodesign-konformen Steuerung zulässig.

Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von 47,5%* muss bei "ortsfesten elektrischen Direktheizgeräten" (Infrarotheizungen >250 Watt) erreicht werden.

Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von 44,7% muss bei "Ortsbewegliche elektrische Einzelraumheizgeräte" (mobile Serie) erreicht werden. Die mobile Infrarotheizung darf in keinem Fall direkt ohne Steckdosen-Schaltaktor und Thermostat betrieben werden!

Diese Werte können nun ausschließlich mit geeigneten Thermostatsteuerungen erreicht werden!

Wir verkaufen aus diesem Grund die Infrarotheizung nur als Komplett-Set mit den geeigneten Steuerungen!

- Ortsfeste Geräte mit sichtbar glühendem Heizelement >1,2kW müssen einen Jahresnutzungsgrad von 46,8% erfüllen!

- Für Ortsfeste Geräte mit sichtbar glühendem Heizelement <1,2kW gelten 40,5% Jahresnutzungsgrad!

- Für Ortsbewegliche Geräte mit sichtbar glühendem Heizelement gelten 39,5% Jahresnutzungsgrad!

Welches die geeignete Ausführung für Ihr Objekt ist, klären wir gerne ausführlich in einem Beratungsgespräch.

 

 


Warum gibt es die neue Verordnung (EU) 2024/1103?

Die *Verordnung (EU) 2024/1103 wurde eingeführt, um den Energieverbrauch von Heizgeräten zu reduzieren und den Ökodesign-Anforderungen der EU gerecht zu werden. Sie ist Teil des "Green Deals" der EU, der das Ziel verfolgt, bis 2050 klimaneutral zu sein.

Der Energieverbrauch im Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle. Alte Verordnungen (z. B. EU 2015/1188) wurden durch diese neue Verordnung ersetzt, um technische Fortschritte, Marktentwicklungen und strengere Nachhaltigkeitsziele zu berücksichtigen.


Welches Ziel hat die Verordnung?

Das Ziel der Verordnung ist es, den Energieverbrauch von ortsfesten und ortsbeweglichen elektrischen Direktheizgeräten zu reduzieren und den ökologischen Fußabdruck der Geräte zu verringern. Sie legt Mindestanforderungen an den Jahresnutzungsgrad fest und fordert den Einsatz effizienter Temperaturregelungen (z.B. Wochenzeitschaltuhr, Fenster-offen-Erkennung).

Dadurch sollen sowohl Energieeinsparungen als auch geringere CO2-Emissionen erzielt werden.


Wer ist davon betroffen?

  • Hersteller von ortsfesten elektrischen Direktheizgeräten (z. B. Infrarotheizungen).
  • Händler und Inverkehrbringer innerhalb der EU, Importeure aus Drittländern.
  • Endkunden, wenn sie betroffene Produkte ohne konforme Steuerung einsetzen.

Geltungsbereich

Die Regelung betrifft Geräte, die zur Beheizung von Innenräumen vorgesehen sind und elektrisch betrieben werden.

Ausgenommen sind: Heizungen, die ausschließlich im Freien genutzt werden.


Warum macht diese Richtlinie für den Endverbraucher Sinn?

Infrarotheizungen können unter bestimmten Voraussetzungen sehr energiesparend eingesetzt werden. Dazu müssen allerdings sowohl bauphysikalisch als auch steuerungstechnisch einige Faktoren beachtet werden.

Seit Anfang an haben wir schon auf moderne Steuerungstechnik gesetzt, welche eine detaillierte Aufzeichnung von Raum- und Außentemperatur, Luftfeuchtigkeit, Stromverbrauch ermöglicht hat. Wir konnten somit schon sehr früh die Stärken und Schwächen der Infrarotheizungen bei unterschiedlichen Ausführungen belegen. Bei falscher Leistungsberechnung, Anordnung oder Steuerungseinstellung der Heizungen kann das Strahlungsheizungs-Prinzip nicht optimal arbeiten und höhere Energiekosten wären die folge.

Eine intelligente Heizungssteuerung kann das "schnelle Infrarot-Heizsystem" punktgenau einsetzen. Es muss nur geheizt werden, wenn der Raum auch tatsächlich genutzt wird. In der restlichen Zeit fährt das System auf Eco-Temperatur. Ebenso kann mittels Fensterkontakten die Eco-Temperatur beim Lüften automatisch aktiviert werden.

Dies spart Energie und trägt zu der Reduzierung von CO2-Emmissionen bei.


Warum macht diese Richtlinie für uns Sinn?

Durch den Einsatz von intelligenten Steuerungssystemen in Verbindung unserer Infrarotheizungen, konnten wir sehr viele Erkenntnisse über den Einsatz unserer Heizungen in hunderten von Räumen und Wohnungen erlangen. Mit diesen Erkenntnissen versuchen wir immer bei der Kundenberatung, die effizienteste und ökologischste Infrarotheizlösung zu ermitteln. Ohne diese Aufzeichnungen kann man nur wage Schätzungen über die Effizienz der unterschiedlichen Produkte machen.

Unsere jahrelangen Aufzeichnungen helfen uns dabei tagtäglich auch, das Infrarotheizsystem sichtbar und einfach zu erklären. Das schafft Vertrauen in uns und unsere Produkte.

Höchste Kundenzufriedenheit ist die Folge.


Wer überprüft die Einhaltung?

Die Einhaltung wird überprüft durch:

- Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten (z.B. BAuA, Zoll, Überwachungsbehörden, Kaminkehrer, Energieberater)

Stichprobenkontrollen auf Produktebene

Prüfung der Konformitätserklärung und technischen Dokumentation

Meldung und Rückrufpflicht bei festgestellten Mängeln

 

Welche Konsequenzen haben Verstöße?

- Verlust der Konforitätserklärung des Produktes und somit kein Garantieanspruch.

- Nutzungsverbot bei nicht konformer Steuerung.

- Verkaufsverbot der betroffenen Produkte durch Aufsichtsbehörden.

- Abmahnungen, Rückrufe oder Bußgelder durch Aufsichtsbehörden.

- Haftung des Händlers/Inverkehrbringers bei unsachgemäßem Verkauf (z. B. ohne konformen Regler)

 

Weitere Vorteile einer ökodesign-konformen SmartHome Steuerung:

  • detaillierte Kostenerfassung der einzelnen Infrarotheizungen
  • Kontrolle von Fehleinstellungen
  • Fernwartungsmöglichkeit und Unterstützung bei der optimalen Steuerungseinstellung
  • bei Verwendung des Fensterkontaktes gleichzeitige Sicherheitsfunktion (Alarmanlage)

Detaillierte Informationen der Verordnungen finden Sie hier: